Förderprogramme zur Digitalisierung
Wir helfen Ihnen und Ihrem Unternehmen im Rahmen eines Projektes dabei, von staatlichen Fördergeldern zu profitieren.
In nahezu jedem Bundesland stehen staatliche Mittel und Förderprogramme für kleine und mittelständige Unternehmen zur Verfügung, um diese bei der Digitalisierung zu unterstützen.
Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir, welche Digitalisierungspotentiale in Ihrem Unternehmen liegen und schöpfen diese mit Ihnen aus. Zudem übernehmen wir für sie die Antragsstellung, sodass das Projekt staatlich gefördert wird. Dabei sind Zuschüsse zwischen 40% und 70% möglich. Zuschussfähig sind neben Hard- und Softwareerneuerungen auch IT-Dienstleistungen. In welchem Programm, sie welche Fördergelder beantragen können und welche Investitionen förderfähig sind, haben wir Ihnen hier aufbereitet:
Welche Projekte sind konkret förderfähig?
- Digitale Verbesserung, Integration oder Vernetzung von Produkten
- IT-gestützte Umsetzung von Produktentwicklungen
- Durchgängige Digitalisierung der Auftragsabwicklung
- Digitale Entwicklung, Automatisierung und spezifische Anpassung der Produktion
- Entwicklung von Software zur Prozessautomatisierung
- Übertragung von angepasster Standardsoftware in Firmen-IT
- Einführung von „Information Security Management System“ (ISMS) mit Zertifikat
- Verbesserung der IT-Security durch Programmierarbeiten
Bundesweite Förderprogramme
Go-Digital
Förderfähige Leistungen:
• Dienstleistung zur Beratung und Umsetzung in den Modulen („IT-Sicherheit“, „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ und „Digitale Markterschließung“)
Förderberechtigt:
• KMU der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 100 Mitarbeiter
• Jahresumsatz- oder bilanzsumme von höchstens 20 Mio. EUR
Fördersumme:
• Zuschuss von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu max. 33.000€ bei 30 Tagen Dienstleistung
Digital Jetzt
Förderfähige Leistungen:
• Dienstleistung und Hard- oder Software in den Modulen „Investition in digitale Technologien“ und „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“
• Softwarepflege bis max. 12 Monate
Förderberechtigt:
• Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft von 3 bis zu 499 Beschäftigten (einschließlich Handwerksbetriebe, freie Berufe)
Fördersumme:
• Zuschuss von 40 – 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu max. 50.000€
Bundeslandspezifische Förderprogramme
Förderfähige Leistungen:
Das MWAE1-Förderprogramm BIG unterstützt vier Maßnahmen:
• Wissenschaftliche Untersuchungen (kleiner und großer BIG-Transfer)
• Eigene FuE-Projekte (BIG-FuE)
• Beratungen zur Antragsstellung im Zusammenhang mit einer EU-Fördermaßnahme (BIG-EU)
• Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen(BIG-Digital)
Förderberechtigt:
• KMU mit Sitz oder mindestens einer organisatorisch eigenständigen Betriebsstätte in Brandenburg
Fördersumme:
• Projektförderung als Zuschuss
• BIG Digital zur Anteilsfinanzierung (50%)
• Für Modul Beratung 50.000 Euro
• Für Modul Implementierung 500.000 Euro
• Für Modul Schulung 50.000 Euro
Förderfähige Leistungen:
• Errichtungs-und Erweiterungsinvestitionen
• dazugehörige Betriebsmittel und anteilige Lohnkosten
• sonstige Vorhaben zur Nutzung von IT-Lösungen und Digitalisierung von Produktion und Service (Industrie 4.0)
Förderberechtigt:
• Startups, Freiberufler, Kleine und größere Mittelstandsunternehmen (< 3.000 Mitarbeiter) des produzierenden Gewerbes, der IT-Branche und des Dienstleistungsgewerbes
Fördersumme:
• Darlehen von 2 -6 Mio. Euro zu günstigen Zinsen, Laufzeit 3 –10 Jahre
• Haftungsfreistellung in Höhe von 60% für die Hausbank durch die IBB
Laufzeit bis 31.12.2023
Förderfähige Leistungen:
• Digitalisierung von Betriebsprozessen
• Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
• Einführung oder Verbesserung von Informations-und Datensicherheitslösungen
Förderberechtigt:
• KMU in Thüringen < 250 Mitarbeiter
• Jahresumsatz höchstens 50 Mio. Euro
• Branchen: Gewerblichen Wirtschaft insb. verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Baugewerbe sowie Handwerk und Handel sowie wirtschaftsnahe Freiberufler
Fördersumme:
• Wird als De-minimis-Beihilfe gewährt
• Förderfähige Ausgaben (Projektkosten) zw. 5.000 -150.000 Euro
• Zuwendung in Höhe von bis zu 50 % der Ausgaben, max. jedoch 15.000 Euro
Förderfähige Leistungen:
• Vorhandene Engpässe und Lücken des eigenen Schutzniveaus zu erkennen sowie geeignete Maßnahmen im Zuge einer stringenten Schutzstrategieabzuleiten
Förderberechtigt:
• KMU mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen und Angehörige der Freien Berufe. • weniger als 250 Mitarbeiter • Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder
• Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR
Fördersumme:
• Beratungsleistungen (bis zu 15 Tagewerke, höchstens 900 EUR/Tag) Soft-und Hardware
• Fremdleistungen bei der Installation zur Anbindung an die interne Technologieinfrastruktur
• Fremdleistungen bei der Einführung in die betriebliche Praxis (z. B. Mitarbeiterschulungen)
• der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen
Förderfähige Leistungen:
• Zur Optimierung von Geschäftsprozessen
• Zur Stärkung des Innovationspotentials
• zur Anpassung an neue Markterfordernisse und deren Finanzierung
• zur Digitalisierung und digitalen Transformation
• Hilfe zur Erschließung neuer Märkte (In-und Ausland)
Förderberechtigt:
• KMU mit weniger als 250 Mitarbeiter
• Jahresumsatz höchstens 50 Mio. Euro
• Freiberufler
Fördersumme:
• Projektförderung durch Anteilsfinanzierung
• Nicht zurückzahlbarer Zuschuss
• Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 6.000 Euro
• Das maximal geförderte Honorar pro Tagewerk des Beraters wird auf 1.600 Euro begrenzt
Haben Sie Interesse an bundesweiten oder regionalen Förderprogrammen und Möglichkeiten Ihr Unternehmen kosteneffizient zu modernisieren? Melden Sie sich bei uns!